Physiotherapie Wolfgang Erdmann - Leistungen für Selbstzahler und Privatpatienten

Außerhalb der Therapie kann man auch ohne ärztliche Verordnung auf eigene Kosten die Physiotherapie für persönlich zugeschnittene Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität in Anspruch nehmen. Diese Angebote beziehen sich auf die fachlich betreute Erhaltung und Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Kosten gestalten sich je nach Aufwand und Absprache.

Leistungsangebot

  • Alle therapeutischen Leistungen
  • Sportphysiotherapie
    • Beratung
    • Untersuchung
    • Behandlung
  • Rückenschule und Beweglichkeit
    • Rückenschule und Arbeitsplatzberatung in Firmen
    • Allgemeine Übungen zur Verbesserung der Mobilität, auch Gehübungen z.B. in Senioren- und Pflegeeinrichtungen
  • Geschenkgutscheine z.B. über MassagenGeburtstage, Weihnachten, Betriebsfeiern oder einfach Liebe – es ist immer eine gute Idee, Gesundheit zu verschenken.
    Beispiel: Ein Geschenkgutschein über 1 Massage (Dauer 20 Min.) kostet 25,00 € (Das Bild kann per Klick vergrößert betrachtet werden) Andere Wünsche und Preise gelten je nach Absprache. Die Gutscheine sind unbegrenzt gültig. Bei Verhinderung und rechtzeitiger Absage (mind. 24 Std. vorher) behält der Gutschein seine Gültigkeit und Sie bekommen selbstverständlich einen Ersatztermin.

Gebühren für Privatpatienten mit und ohne Beihilfeberechtigung

Für physiotherapeutische Leistungen auf Grund ärztlicher Verordnung berechne ich folgende Gebühren pro Behandlung:

  • Krankengymnastik 29,00€
  • Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Kg-ZNS) 40,00€
  • Manuelle Therapie 33,00€
  • Massage (20 Min) 22,00€
  • Massage (länger als 20 Min) je nach Absprache
  • Lymphdrainage – 30 Min (Großbehandlung) 32,00€
  • Lymphdrainage – 45 Min (Ganzbehandlung) 48,00€
  • Lymphdrainage – 60 Min 64,00€
  • Fangopackungen 17,00€
  • Wärmebehandlung (Heißluft) 10,00€
  • Kältebehandlung (z.B. Eisanwendung) 13,00€
  • Elektrotherapie 12,00€
  • Hausbesuch 18,00€
  • Fahrtkosten je Kilometer 0,50€
  • Andere Leistungen nach Absprache

Alle genannten Leistungen entsprechen nicht der Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundesinnenministeriums gültig ab 01.01.2022. Diese betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen Patient und Beihilfestelle.Abweichende Preise sind nach Gebührenabsprache mit Herrn Wolfgang Erdmann ohne Abzug zu bezahlen.

Textauszug aus dem Bundesverwaltungsamt – Fachbereich Beihilfe für Heilmittel:
Besonderheiten: „Da für Heilmittel festgelegte beihilfefähige Höchstbeträge gelten, kommt es zu keinem Abzug von Eigenbehalten. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Heilbehandlerinnen und Heilbehandler. Es wird empfohlen, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen bzw. auch Preise zu vergleichen, um die eigene Belastung möglichst gering zu halten.“


Wolfgang Erdmann · Burghauser Straße 2 · 84503 Altötting